Teilnahmebedingungen & Einreichkriterien für die Banale 2013
1. Anmeldeschluss für die 4. BANALE ist der 30. September 2013.
Jeder Teilnehmer kann eine beliebige Anzahl von Beiträgen einreichen. Doch muss jeder Beitrag seperat über das Anmeldeformular (download) angemeldet werden.
2. Grundsätzlich können alle Filme aller Genres eingereicht werden, die nicht länger als 30 Minuten dauern. Nur in besonderen Ausnahmefällen werden durch das Auswahlkommitee Filme mit längerer Spielzeit zugelassen.
3. Die Sprache der Filmbeiträge ist deutsch oder mit deutschen Untertiteln versehen. Musikvideos werden nur zugelassen, wenn sie eine Geschichte zum Inhalt haben.
4. Die Einsendungen werden nur als Daten-Datei auf DVD zugelassen. Der Versand geschieht auf eigenes Risiko und zu eigenen Lasten.
Anschrift:
Kulturverein Bollwerk
4. Banale
Grünangergasse 16
A-2700 Wr. Neustadt
5. Ein aus dem Kulturverein BOLLWERK gebildetes Auswahlkommitee wird unter den eingereichten Filmbeiträgen jene auswählen, die in das Filmprogramm für die BANALE aufgenommen werden. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Bei Nichtaufnahme von Filmbeiträgen ist eine Begründung durch den Veranstalter nicht verpflichtend.
6. Kritische und polarisierende Beiträge werden gerne gesehen, doch soll es sich nicht allein darauf beschränken. Das Auswahl-Kommitee behält sich jedoch das Recht vor, Beiträge kommentarlos auszusortieren, die mit den Grundrechten des Menschen nicht vereinbar sind.
6. Der Veranstalter erhält bei Einsendung das Recht, die eingereichten Filmbeiträge während der BANALE kostenlos öffentlich vorführen zu dürfen. Leihmieten/Lizenzen können leider nicht gezahlt werden.
7. Der/die Einsender/in verpflichtet/n sich, dass die eingereichten Filmbeiträge frei von Ansprüchen Dritter sind (Darsteller, Autoren des Inhalts, Musik etc.). Außerdem übernimmt der Veranstalter keine Kosten und Gebühren der AKM, GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften. Folglich muss auch die Filmmusik rechtefrei bzw. lizenzfrei sein. Der/die einreichende Filmkünstler/in verpflichtet sich bei Teilnahme, sämtliche Kosten zu übernehmen, die bei einem rechtlichen Problem von Verwertungsgesellschaften eingefordert werden.
8. Die Autoren jener Filmbeiträge, welche in das Programm aufgenommen und im Stadttheater im Rahmen der BANALE ausgestrahlt werden, erhalten eine Benachrichtigung. Der Veranstalter erhält das Recht, die eingereichten Filmbeiträge oder deren Kopie bei sich zu archivieren und ggf. Ausschnitte, Standbilder etc. für die Festival-Werbung zu verwenden. Es erfolgt keine kommerzielle Nutzung.
Ferner erhält der Veranstalter das Recht, die eingereichten und in das Programm aufgenommenen Filme zu einem späteren Zeitpunkt in Teilen als Dokumentation auf der BANALE-Homepage und/oder auf dem BANALE-Kanal von YouTube zu präsentieren.
9. Die eingereichten Filmbeiträge werden nur retouniert, wenn ein entsprechend frankierter Rückumschlag beigelegt wurde. Das Versandrisiko trägt auch hier der jeweilige Filmemacher.
10. Der Veranstalter verpflichtet sich, keine Daten ohne Einverständnis an Dritte weiterzugeben. Die werden ggf. ausschließlich im Rahmen des Festivals verwendet . Die Rechte an den Filmen bleiben selbstverständlich bei den Filmschaffenden.
11. Bei der BANALE handelt es sich um keinen Wettbewerb. Demzufolge gibt es keinen Preis.
12. Der/die Einreicher/in verpflichtet sich zu wahrheitsgetreuen Angaben auf dem Anmeldeformular. Mit der Teilnahme an der BANALE erkennt der/die Filmemacher/in die vorstehenden Teilnahmebedingungen vorbehaltlos an. Bei einem Verstoß gegen dieselben kann der betreffende Filmbeitrag jederzeit aus dem Programm der BANALE genommen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.